Dolcetto di Dogliani

Dolcetto di Dogliani
Dolcetto di Dogliani: grappolo

Name

Dolcetto di Dogliani Superiore

Qualitätsmarke

Denominazione di Origine Controllata e Garantita (StaatlichKontrollierte und Garantierte Ursprungsbezeichnung).

D.O.C.G.: Mit D.M. vom 6. Juli 2005.

Beschreibung

Es handelt sich um eine Variante der traditionellen Bezeichnung „Dolcetto di Dogliani“, die im Jahr 2005 zur Wertschätzung all der Weinsorten des Dolcetto entstand, welche von einer wichtigen Struktur und einem höheren Alkoholgehalt charakterisiert werden, geeignet für eine längere Lagerung. Der Geschmack ist trocken, mandelartig, harmonisch; die Farbgebung von rubinrot. Er wird aus 100% Dolcetto Weintrauben gekeltert und besitzt einen Mindestalkoholgehalt von 13 %. Die Mindestreife beträgt 16 Monate mit Beginn am 1. November des Jahres, in dem die Trauben geerntet wurden.

Anbaugebiet

Das Anbaugebiet umfasst dasselbe Gebiet des „Dolcetto Dogliani“ und damit das Gebiet der 9 Gemeinden um Dogliani, nämlich Bastia, Belvedere Langhe, Clavesana, Cigliè, Dogliani, Farigliano, Monchiero, Roccacigliè und in Teilen das Gebiet der Gemeinden von Roddino und Somano.

Geschichte

Das Band zwischen dem Dolcetto und Dogliani ist alt wie die Welt und hat sich mit der Zeit nur noch gefestigt. Tadelloser historischer Hinweis ist und bleibt ein Zitat, welches in den Satzungen der Gemeinde Dogliani gefunden wurde und auf das Jahr 1593 zurückgeht, wo es einen genauen Befehl zum Weinbaubeginn gibt. Konkret sagt dieser Abschnitt in den Satzungen der Gemeinde folgendes:

„Niemand wage es, vor dem Fest des San Matteo mit der Weinlese zu beginnen, und sollte jemand wegen Notwendigkeit oder aus anderen Gründen den Dolcetto oder andere Trauben lesen, so hat er eine Lizenz vom Abgeordneten zu holen“.

Man schreibt dem Namen des Dogliani ebenfalls eine glorreiche Herkunft zu, da eine ethymologische Interpretierung dieses Wort auf „Dolium Iani“ zurückgehen lässt, was auch bedeuten kann, dass der auf diesen Hügeln angebaute Wein dem Schutzgott der Pfade und Grenzen Giano zusagte.

Dass der Anbau dieses Weines in Dogliani eine alte Tradition ist, lässt sich allein an der Kraft erkennen, mit der die Weinbauern dieser Hügel die Weinrebe in ihre Weinstöcke eingeflochten haben und ihm die besten Stellen haben zukommen lassen: Hier wie auch in den Nachbarorten, welche zum Herkunftsland dieses Weines zählen, sind die Weinstöcke vornehmlich dem Dolcetto reserviert; nur wenn danach noch Platz bleibt, kann ein kleiner Teil der Aufmerksamkeit auch anderen Varietäten gegeben werden.

Mit dieser besonderen Zuwendung zum Dolcetto lassen sich die Gründe erahnen, die die Weinbauern von Dogliani und der Gegend in den 70er Jahren dazu brachten, auf die Anerkennung einer besonderen Herkunft ihrer Produktion zu bestehen, ohne auf die Vorschläge einzugehen, welche sämtliche in den Hügeln der Langhe hergestellte Dolcetto unter einer einzigen DOC zusammennehmen wollten.

So gab das Dekret des Präsidents der Republik am 26. Juni 1974 diesem Wein das Recht, sich einer Herkunftsbezeichnung zu rühmen. Das war das Mindeste, was man für einen „Wein des Präsidenten“ tun konnte, wenn man bedenkt, das selbst ein Präsident wie Luigi Einaudi große Vorlieben für diesen Wein hegte.

Im Jahr 1994 wurde die heutige Genossenschaft zum Schutz des Barolo, Barbaresco, Alba Langhe und Roero gegründet, dem Bezugspunkt aller Weinbauern des Gebietes zwischen Langa und Roero, welche in dieser Struktur das geeigneteste Mittel sahen, den Entwicklungsproblemen und Organisationsschwierigkeiten sowohl in den eigenen Ländereien als auch auf dem gesamten Anbaugebiet zusammen und auf einflussreiche Weise zu begegnen.

Im Jahr 2005 wurde der Status DOCG „Dolcetto di Dogliani Superiore o Dogliani“ anerkannt, welcher jedoch den alten Status „Dolcetto di Dogliani“, der auch heute noch aktiv ist, nicht ersetzt hat. Der Status DOCG wurde erbeten, um einige Sorten des Weines Dolcetto zu schätzen, die wegen ihrer Struktur für eine längere Lagerung geeignet sind.