Langhe

Langhe
Langhe

Name

Langhe

Qualitätsmarke

Denominazione di Origine Controllata (StaatlichKontrollierte Ursprungsbezeichnung).

D.O.C.: Mit D.P.R. vom 22. November 1994.

Beschreibung

Die allgemeine Bezeichnung „Langhe“ umfasst Sorten ohne Weinrebenbezeichnung wie:

  • „Langhe bianco“
  • „Langhe rosso“

sowie Sorten mit der Bezeichnung der Weinrebe wie :

  • „Langhe Arneis“
  • „Langhe Chardonnay“
  • „Langhe Favorita“
  • „Langhe Dolcetto“
  • „Langhe Freisa“
  • „Langhe Nebbiolo“

Die verwendeten Weinreben sind weiße Trauben oder rote Trauben, nicht aromatisch, empfohlen oder authorisiert für die Provinz Cuneo.

Anbaugebiet

Das Gebiet umfasst 94 Gemeinden der Langhe in der Provinz Cuneo.

Geschichte

„Langhe“ ist eine „Gebietsbezeichnung“, die von den Weinbauern der Langhe und des Roero erst Ende 1994 anerkannt wurde, welche ihre Rechtfertigung jedoch aus einer traditionellen Praktik zieht, welche die Weinbauern schon seit langem dazu führt, an einem Weinstock die Produktion von 2 oder mehr Weinen zu wählen, je nach Qualität der Trauben und der Ernte.

Schon immer wurde ein Weinstock mit Nebbiolo für den Barolo gelesen, indem man die besten Trauben (für die Kelterung des Barolo) von denen zweiter Klasse (die für die Produktion eines jüngeren Weines zum sofortigen Konsum eingesetzt werden, den Langhe Nebbiolo) trennte.

Die Bezeichnung „Langhe“ ist aufgrund der Zugehörigkeit nur im Gebiet der Langhe und des Roero gültig.

Die Bezeichnung „Langhe“ in ihrer konkreten Form ist nicht nur Bezeichnung „des Rückfalls“ gedacht, also als eine Bezeichnung unter den Bezeichnungen ersten Grades. Für einige der Weinstöcke, die über keine eigene DOC verfügen, funktioniert sie wie eine Bezeichnung ersten Grades. Dies ist der Fall bei den Weinreben Chardonnay, Favorita und Freisa.

Im Gebiet der DOC Langhe verdienen 2 Weine eine besondere Erwähnung, die keinerlei Bezeichnung der Weinrebe aufweisen, nämlich dem „Langhe bianco“ und „Langhe rosso“, welche beide aus einem einzigen Wein oder aus der Verbindung all der Weinsorten derselben Farbe hergestellt werden dürfen, welche von der Provinz Cuneo autorisiert und empfohlen wurden. Sie bilden somit eine interessante Möglichkeit, sie in die Ursprungsbezeichnung der sogenannten „Unternehmensweine“ einzufügen, sowohl für ihre Inspiration als auch für ihre Komposition, welche beide normalerweise Beispiele eines besonderen Qualitäts- und Ansehensniveaus sind.

Im Jahr 1994 wurde die heutige Genossenschaft zum Schutz des Barolo, Barbaresco, Alba Langhe und Roero gegründet, dem Bezugspunkt aller Weinbauern des Gebietes zwischen Langa und Roero, welche in dieser Struktur das geeigneteste Mittel sahen, den Entwicklungsproblemen und Organisationsschwierigkeiten sowohl in den eigenen Ländereien als auch auf dem gesamten Anbaugebiet zusammen und auf einflussreiche Weise zu begegnen.

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